Im deutschen Arbeitsrecht gibt es im Gegensatz zu Schweden, Finnland, Dänemark und Frankreich kein „Anti-Mobbing-Gesetz“ und keine spezialgesetzlichen Regelungen. Vor Gericht muss weiterhin auf die allgemeinen Schutzgesetze und die allgemein gültigen Rechtsnormen zurückgegriffen werden.
Einen verstärkten Rechtsschutz für Mobbing-Betroffene bieten jedoch die Grundsatzentscheidungen und Leitsätze des Landesarbeitsgerichts Thüringen (Trends in der Rechtsprechung). Inzwischen liegen auch weitere Urteile deutscher Gerichte vor, die Mobbing-Betroffene größere Chancen eröffnen, erfolgreich gegen Mobbing vor Gericht zu ziehen.
Das Landesarbeitsgericht Thüringen hat in seinen Urteilen nicht nur eine präzisere Definition von Mobbing für die Arbeitsgerichte bereit gestellt. Es zeigt darüber hinaus auch Lösungswege auf für den komplexen Bereich der Beweisführung in Mobbingangelegenheiten. Die Leitsätze geben den Arbeitsgerichten Instrumentarien an die Hand, bestimmte Verhaltensweisen am Arbeitsplatz als Mobbing zu klassifizieren und dementsprechend ihre Entscheidungen auf das Vorliegen von Mobbing stützen.